Passend zu Ostern – dank #Lockdown, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen – Zeit zum Nachdenken, veröffentlichte Ferdinand von Schirach sein neues Buch “Jeder Mensch“. Wie immer – Titel und Inhalt kurz und knapp. Da ich Schirach gern lese und seine Gedanken und Äußerungen interessant finde, werbe ich hier, über „Jeder Mensch“ nachzudenken. Es geht um nichts Geringeres als die Erweiterung der EU-Grundrechtecharta. Er begründet diese Notwendigkeit so:
- Eine Aktualisierung, eine Modernisierung sei nötig, weil viele Themen wie Globalisierung, künstliche Intelligenz mit den bestehenden Grundrechten nicht abgedeckt wären
- Grundrechte müssten visionär sein und Ziele beinhalten und
- Grundrechte müssten von „Jedem Menschen“ einklagbar sein; diese Möglichkeit bietet gegenwärtig die Grundrechtecharta nicht.
Wahrscheinlich ist es der letzte Punkt, den der Jurist Schirach als Auslöser brauchte; welche Artikel schlagen Schirach und weitere Europa-/Staatsrechtler vor:
Artikel 1 – Umwelt: Jeder Mensch hat das Recht, in einer gesunden und geschützten Umwelt zu leben.
Artikel 2 – Digitale Selbstbestimmung: Jeder Mensch hat das Recht auf digitale Selbstbestimmung. Die Ausforschung oder Manipulation von Menschen ist verboten.
Artikel 3 – Künstliche Intelligenz: Jeder Mensch hat das Recht, dass ihn belastende Algorithmen transparent, überprüfbar und fair sind. Wesentliche Entscheidungen muss ein Mensch treffen.
Artikel 4 – Wahrheit: Jeder Mensch hat das Recht, dass Äußerungen von Amtsträgern der Wahrheit entsprechen.
Artikel 5 – Globalisierung: Jeder Mensch hat das Recht, dass ihm nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten werden, die unter Wahrung der universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden.
Artikel 6 – Grundrechtsklage: Jeder Mensch kann wegen systematischer Verletzungen dieser Charta Grundrechtsklage vor den Europäischen Gerichten erheben.
Ich nahm mir die Zeit über diese sechs Artikel nachzudenken, und meine Gedanken zu veröffentlichen. Meine Bewertung lasse ich leiten:
- von der bestehenden Grundrechtecharta, d.h. ist tatsächlich eine Erweiterung nötig
- ist die Forderung klar und eindeutig formuliert, so dass man verstehen und zustimmen kann und
- ist das Recht visionär und bringt uns, die Menschen, weiter, d.h. erweitert es unsere Rechte und/oder fasst sie klarer als die bestehenden Grundrechte.
Art. 1 klingt zunächst vernünftig. Das Leben in einer gesunden Umwelt ist erstrebenswert, wird in dieser Form nicht in der Grundrechtecharta gefordert und ist zielorientiert. Was aber ist eine „geschützte Umwelt“? Unabhängig davon, dass dies für jeden Menschen unterschiedlich wahrgenommen werden kann, ist der Ausdruck geschützte Umwelt viel zu vage: Grenzen, verschlossene Türen bis zum Schutz von Fauna und Flora.
Art. 2 ist tatsächlich ein Grundrecht und eine Erweiterung nötig. Dieses Recht schließt den Schutz personenbezogener Daten und die mündige Entscheidung, diese zu nutzen, freizugeben ein und ich würde diesem zustimmen.
Art. 3 ist den Autoren wahrscheinlich am schwersten gefallen. Man merkt, hier ist Wissen gering und unbekanntes Terrain wird betreten. Dieser Artikel zeugt von der Hoffnung, die sogenannten Algorithmen (noch) beherrschen zu können. Erste Anmerkung, wer entscheidet was wesentlich ist. Gerade der künstlichen Intelligenz ist inhärent, dass aus einer unwesentlichen Sache eine wesentliche wird. KI ist selbstlernend, die nicht mit aktuellen Moralvorstellungen designt werden können/sollten. „Belastende Algorithmen“ sollen fair sein, ist ein Widerspruch in sich. Mit der Erfüllung von Artikel 2 wäre Artikel 3 obsolet.
Art 4 – eine Selbstverständlichkeit. Schirach begründet diese Forderung, dass Menschen wüssten, was Wahrheit oder Lüge sei. Dazu merke ich an: Deutsche Amtsträger werden auf das Grundgesetz verpflichtet, EU-Beamte auf das EU-Beamtenstatut. Beide verpflichten Amtsträger zwar nicht zur Wahrheit, aber zu objektivem Handeln. Hannah Arendt hat mit ihrem Bericht „die Banalität des Bösen“ zum Eichmann-Prozess, Eichmann als Amtsträger erkannt, der sich keiner Schuld bewusst war und sich nur als ausführendes Organ begriff, d.h. es gibt neben der objektiven und der subjektiven Wahrheit, auch jene von Amtsträgern, die gar nicht wissen (wollen), was Wahrheit ist. Art. 4 ist zwar ein hehres Ziel, aber nicht erfüllbar/ einklagbar und damit obsolet.
Art. 5 erinnert an das Lieferkettengesetz. Für Wirtschaft und Wohlstand ist diese Forderung gegenwärtig nicht sinnvoll, da dieses Recht die anderen Grundrechte bedingt, sich nur auf die EU realisieren lässt und damit Globalisierung negiert. Der Einfluss der EU auf das Umsetzen der universellen Menschenrechte ist beschränkt. Denkt man weiter, bedeutet es, dass Anbieter von Waren und Dienstleistungen Einfluss auf die Einhaltung der universellen Menschenrechte weltweit nehmen, was nicht nur mit dem Freiheitsgrundrecht kollidiert. Zielte der Artikel statt auf die universellen Menschenrechte auf faire Entlohnung und gegen Kinderarbeit, wäre er erreichbar.
Art 6 könnte ich zustimmen, wobei das Wort „systematisch“ wieder Raum für Spekulationen lässt und Art 47 der EU-Grundrechtecharta Rechtsbehelf schon zulässt.
Zusammengefasst stimme ich nur Art 2 uneingeschränkt zu.
Die anderen Artikel lassen sich von aktuellen Gesellschaftsbedingungen leiten. So nennt Schirach als Gründe für Art 4 autoritäre populistische Präsidenten wie Orban und Trump und für Art 3 die „Allmacht“ globaler Internetplattformen, die es zu verhindern/einzuhegen gilt. Anpassung an neue Gegebenheiten sind notwendige, aber nicht hinreichende Bedingungen für die Weiterentwicklung der Grundrechte; Grundrechte sind keine Modeerscheinungen.
Schirach fordert mit seiner Initiative „Jeder Mensch“ auf, diese zu unterzeichnen. Es gibt aber leider nicht die Möglichkeit der Diskussion bzw. der Abwahl/Zustimmung einzelner Artikel, so dass ich in Gänze diesen Aufruf nicht unterzeichne.
Am Rande: Ein wenig befremdlich ist, dass für den Erwerb des 32-seitigen Bändchens fünf Euro verlangt werden; im Sinne der Verbreitung dieser Idee sollte dies kostenfrei bzw. für diese Idee gespendet werden.