Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde am 14.3. vom BT beschlossen.
Terminservicestellen: Damit wird sukzessive die freie Arztwahl eingeschränkt, wenn zentral entschieden wird, zu welchem Arzt man gehen soll.
Extrabudgetäre Vergütung: Abgesehen von der Tautologie, wird niemand zum Arztberuf gezwungen. Warum müssen Selbstverständlichkeiten extra bezahlt werden ?
Warum bedarf es eines solch kleinteiligen Gesetzes, was Bürokratiekosten der Steuerzahler verursacht ?