Nix Neues – oder doch ?

Jens Spahn und das Terminservice- und Versorgungsgesetz

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde am 14.3. vom BT beschlossen.

Terminservicestellen: Damit wird sukzessive die freie Arztwahl eingeschränkt, wenn zentral entschieden wird, zu welchem Arzt man gehen soll.

Extrabudgetäre Vergütung: Abgesehen von der Tautologie, wird niemand zum Arztberuf gezwungen. Warum müssen Selbstverständlichkeiten extra bezahlt werden ?

Warum bedarf es eines solch kleinteiligen Gesetzes, was Bürokratiekosten der Steuerzahler verursacht ?

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