Das Habeas-Corpus-Recht ist ein grundlegendes Prinzip des Common Law, das den Schutz vor willkürlicher Inhaftierung gewährleistet. Es gibt jedem Verhafteten das Recht, eine gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung zu verlangen.
Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich „Du sollst den Körper haben“. Dieses Recht wurde erstmals im Habeas Corpus Act von 1679 in England kodifiziert und ist heute in vielen demokratischen Verfassungen verankert, einschließlich der Verfassung der Vereinigten Staaten und des deutschen Grundgesetzes (Artikel 104 GG). Das Konzept des Habeas Corpus wird zunehmend auch im Kontext von Tierrechten diskutiert. Ein aktuelles Beispiel ist der Fall in den USA, bei dem Nonhuman Rights Project versucht hat, das Habeas-Corpus-Recht auf Elefanten anzuwenden. Die Organisation argumentierte, dass die Elefanten im Zoo faktisch “inhaftiert” seien und daher das Recht auf Freiheit haben sollten.
Allerdings entschied das Oberste Gericht von Colorado, dass das Habeas-Corpus-Verfahren nur für Menschen gilt und nicht auf nicht-menschliche Tiere angewendet werden kann. Diese Entscheidung hat bei Tierschützern für Aufsehen gesorgt, da sie die Rechte von Tieren weiter einschränkt.
Wie “Habeas Corpus” die Speziesgrenze transzendieren könnte – Verfassungsblog
New York: Wie die Elefantendame Happy die Rechte von Tieren verbessern könnte – DER SPIEGEL